Das Landgericht in Verden steht vor einer brisanten Entscheidung: Die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette wird mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert. Angeklagt wegen versuchtem Mord, Raub und unerlaubtem Waffenbesitz, drohen ihr nun Konsequenzen für ihre vermeintlichen Taten.
Die Ermittlungsbehörden haben Hinweise auf die Beteiligung von Klette an Geldtransporter- und Supermarktüberfällen, die zwischen 1999 und 2016 verübt wurden. Bei diesen Raubaktionen erbeutete die Gruppe insgesamt 2,7 Millionen Euro unter Einsatz von Schusswaffen zur Bedrohung ihrer Opfer.
Neben den Vorwürfen gegen Klette richten sich die Ermittlungen auch gegen vermeintliche Komplizen namens Staub und Garweg. Der Verdacht von Verstößen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz belastet die gesamte Gruppierung.
Weitere brisante Hinweise deuten auf eine mögliche Mitgliedschaft Klettes in der RAF hin und lassen auf eine Verwicklung in Terroranschläge schließen. Bei Durchsuchungen wurden Waffen, Bargeld, Gold und digitale Medien beschlagnahmt, die als Beweismittel dienen sollen.
Die öffentliche Verteidigung von Klette bestreitet vehement die erhobenen Vorwürfe. Doch die Bundesanwaltschaft hat bereits Haftbefehle wegen Terroranschlagsverdachts erlassen. Ein Gerichtsprozess zu den Terroranschlägen wird erwartet und die Entscheidung des Landgerichts in Verden über die Zulassung der Anklage bleibt abzuwarten.