Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den bekannten Steueranwalt Hanno Berger im Rahmen des Cum-Ex-Skandals bestätigt. Berger, der als Ideengeber und Wegbereiter der Cum-Ex-Geschäfte gilt, wurde zum zweiten Mal für schuldig befunden und zu insgesamt über 8 Jahren Haft verurteilt. Dies unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Justiz im Umgang mit Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität.
Das Landgericht Wiesbaden hatte bereits zuvor ein Urteil gefällt, das nun vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. Zudem wurde die Einziehung von 1,1 Millionen Euro Taterträgen bestätigt, was die Konsequenzen für die Verantwortlichen verdeutlicht. Weitere Verfahren gegen andere Beteiligte des Cum-Ex-Skandals laufen am Landgericht Bonn.