Die Sozialabgaben für Gutverdiener sollen im kommenden Jahr erneut steigen, da die Beitragsbemessungsgrenzen erhöht werden. Diese Maßnahme betrifft die gesetzliche Rentenversicherung sowie die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung soll auf 8050 Euro angehoben werden, während die Grenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf 5512,50 Euro steigen wird. Diese Anpassungen gehen auf die gute Lohnentwicklung von 6,44 Prozent im vergangenen Jahr zurück.
Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, dass Besserverdienende angemessen an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligt werden. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen für Gutverdiener soll sicherstellen, dass sie anteilig zur Finanzierung beitragen, entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung.