Das Landgericht Erfurt hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro gegen die Thüringer AfD verhängt. Der Grund: Die Partei ließ Journalisten trotz vorherigem Ausschluss zur Wahlparty zu. Dies folgte auf einen anfänglichen Rechtsstreit, als Journalisten geklagt hatten, weil sie nicht zur Veranstaltung zugelassen wurden. Als das Gericht dann die Zulassung der Journalisten anordnete, schloss die Partei kurzerhand alle Medienvertreter aus.
Das Gericht reagierte deutlich auf diesen Verstoß gegen den vorherigen Beschluss und verhängte das Ordnungsgeld. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Thüringer AfD gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegt.